Vorbeglaubigung

Was ist eine Vorbeglaubigung?

Ghorfa

Die Handelskammer für deutsche sowie arabische Unternehmen ist die Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.). Sie wurde gegründet  um die wirtschaftlichen Interessen der deuschen und arabischen Unternehmen zu unterstützen und Ihnen somit den Wettbewerb im jeweiligen Markt zu erleichtern. Bei der Vorlegalisation zur Verwendung von Handelsdokumenten für den arabischen Raum ist die Ghorfa die zuständige Behörde. Jedes Dokument das Sie vorlegalisieren möchten muss gemäß den Vorgaben der Konsularabteilung vorbeglaubigt werden. Dies können je nach Dokumentart: Notare, die IHK, das Landgericht, BVA oder andere Institute sein.

 

IHK-Bestätigung

Jedes Land besitzt seine eigenen Einfuhrbestimmungen und verlangt daher bei Handelspapieren eine Bescheinigung oder Beglaubigung der Dokumente. Ebenfalls muss auf die nationalen deutschen Bestimmungen geachtet werden.

Wenn Sie Waren exportieren benötigen Sie amtliche Bescheinigungen oder Geschäftspapiere, diese müssen von der IHK im Vorfeld bestätigt werden. Die Dokumente können unter anderem Warenbegleitpapiere, Packlisten, Ursprungszeugnisse, Proforma-Rechnungen, Qualitätszertifikate, etc. sein.

 

Folgende Vorgaben müssen beachtet werden:
  • Die Erklärungen auf den Firmenbogen müssen original unterschrieben worden sein
  • Die Angaben in den jeweiligen Dokumenten muss nachgewiesen werden
  • Vordatierungen sind unzulässig
  • Die Kopien der Unterlagen verbleiben bei der IHK

BVA/ Auswärtiges Amt

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde 1956 errichtet und hatte sein Sitz bis zum 01.09.1999 in Berlin. Entsprechend des Berlin/Bonn-Gesetz wurde das BVA nach Bonn verlegt.

Die Aufgaben des BVA  ist zum einem die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland. Des weiteren erteilt das BVA Apostille auf Bundesurkunden zur Verwendung der Urkunde in einem der Beitrittsländer des Haager Abkommens. Oftmals verlangen Länder eine abschließende Endbeglaubigung Ihrer Dokument bevor Sie das Dokumente für das jeweilige Land legalisieren können, dies wird ebenfalls durch das BVA durchgeführt. Wenn Sie ein Apostille für eine behördliche Bescheinigung benötigen, geschieht das ebenfalls durch das BVA.

 notarielle Vorbeglaubigung

Zuerst muss man die Beglaubigung in zwei Kategorien aufteilen, zum einem gibt es die Beglaubigung von Unterschriften zum anderen die Beglaubigung von Abschriften.

 

  1. Beglaubigung von Unterschriften:

In manchen Fällen ist für eine Erklärung eine öffentliche Beglaubigung verpflichtend. Der Notar beglaubigt das auch wirklich Sie in der Gegenwart  eines Notaren die Unterschrift auf das Dokument gesetzt haben. Es wird also nur die Echtheit Ihrer Unterschrift nicht aber des Inhalts bestätigt.

 

  1. Beglaubigung von Abschriften:

Wie der Name schon vermuten lässt wird hierbei nicht die Unterschrift beglaubigt sondern ein Notar bestätigt, dass die von Ihnen vorgelegte Abschrift eine korrekte inhaltliche Abschrift des Originals ist. Das Original wird auch Urschrift genannt. Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung weder die Echtheit noch die Gültigkeit der Unterlagen bestätigt. Die Beglaubigung der Abschrift bedeutet nur das die Abschrift der Urschrift inhaltlich miteinander übereinstimmt. Sie können von eine beglaubigte Kopie nicht beglaubigen lassen sondern benötigen immer die Urschrift.

 

Hilfe:

Wenn Sie unsicher sind rufen Sie uns gerne mit Ihren Fragen unter 030 – 21 00 36 24 an oder füllen unser Kontaktformular aus. Wir melden uns schnellstmöglich mit allen Informationen bei Ihnen zurück.

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