Großbritannien / Vereinigtes Königreich

Wichtige Meldungen:

Für dieses Reiseland liegen zur Zeit keine Meldungen vor.

Nicht-deutsche Staatsbürger benötigen folgende Unterlagen:

bitte ausfüllen und an info@visa-service.com weiter schicken

    Wer braucht ein Visum nach Großbritannien?

    Deutsche Staatsbürger:

    Visafrei:

    Geschäftsreisende und Touristen bis 90 Tage

    Nicht-deutsche Staatsbürger:

    Es gelten Sonderbestimmungen!
    Ob ein Visum notwendig ist, können Sie hier vorab prüfen.

    Grundsätzlich können die meisten EU-Staatsbürgerschaften visafrei nach Großbritannien einreisen.

    Staatsbürgerschaften, die aktuell ein Visum in England benötigen: Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Burundi, China, Dominikanische Republik, Elfenbeinküste, Ecuador, Eritrea, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Guyana, Haiti, Vatikan, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kongo, Nordkorea, Südkorea, Kosovo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mazedonien, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Sambia, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südafrika, Syrien, Taiwan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tschad, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Republik, Zypern (Nord-), Weißrussland
    Nicht Deutsche - Persönliche Antragsstellung erforderlich

    Folgende Unterlagen werden benötigt:-

    • 1x vollständig ausgefüllter und unterschriebener Fragebogen
    • 1x vollständig ausgefüllter und unterschriebener Auftragsformular
    • Farbige Kopie des Reisepasses (beidseitig, gut lesbar)
    • 1x aktuelles biometrisches Passfoto (weißer Hintergrund)
    • 1x Kopie des Aufenthaltstitel

    Anschließend wird ein Termin für einen Fingerabdruck in der Botschaft,  wahlweise in Berlin oder Düsseldorf, vereinbart. Diesen Termin schließen wir für Sie ab, jedoch müssen Sie persönlich den Termin wahrnehmen.

    Allgemeine Visa Informationen UK

    Seit dem 31.Januar 2020 hat Großbritannien die EU verlassen. Die aktuelle Visumregelung sieht vor, dass Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder allgemein aus der Europäischen Union bei einem Aufenthalt von weniger als sechs Monaten zu touristischen oder geschäftliche Zwecken kein Visum für UK benötigen. Sie benötigen auch kein Visum, wenn Sie als Experte für akademische Zwecke eingeladen werden – auch wenn Sie dafür durch eine britische Institution oder britische Firma bezahlt werden. In dem Fall beschränkt sich die maximale Aufenthaltsdauer auf 1 Monat. Sieht die Aktivität keine solche Bezahlung vor, können Sie bis zu sechs Monate in Großbritannien verbleiben. In den vielen Fällen benötigen Sie dennoch ein Visum. Dieses kann man nicht in der britischen Botschaft beantragen. Den Antrag können Sie z.B. bei einem UK Visa Application Center ausführen. Untenstehend finden Sie eine Liste von Visumarten.

    • Temporary Worker / Charity Worker Visa (ehem. T5)

    Wie der Titel erwähnt, können Sie sich dafür bewerben, wenn Sie wohltätige Aktivitäten nachgehen wollen. Sie können sich frühestens 3 Monate vor Arbeitsbeginn bewerben. Achten Sie darauf, dass Sie ein Zertifikat Ihres Sponsors erhalten. Deutsche Staatsbürger bezahlen 189 Pfund (212 €) an Bewerbungskosten.

    • Skilled Worker Visa (ehem. T2)

    Großbritanniens Visumpolitik hat sich in den letzten Jahren verändert. Ihr Beruf und Arbeitsangebot müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, sodass Sie sich für ein solches Visum bewerben können. Ihr Arbeitgeber muss eine Lizenz besitzen, um als Sponsor anerkannt zu werden. Dies berechtigt Ihnen ein Zertifikat für Sponsoring zu erhalten, welches Sie für die Bewerbung des Visums benötigen werden. Ihr Job selbst muss auch unter einer vierstelligen Nummer zu finden sein, die Sie als qualifizierte Arbeitskraft indiziert. Eine wichtige neue Änderung im Gesetz ist folgende: Ihr Gehalt für die Arbeitsstelle muss einen bestimmten Mindestlohn („annual going rate“) übertreffen, welches von Job zu Job unterschiedlich hoch ist.

    Sie können sich sowohl in Großbritannien als auch außerhalb dafür bewerben. Sie müssen mit etwa 1 Monat Bearbeitungszeit rechnen, wenn Sie von außerhalb sich bewerben. Auch hier gilt, dass Sie höchstens 3 Monate vor Arbeitsbeginn sich bewerben können. Die Kosten setzen sich aus der Visabewerbung und die Gesundheitsvorsorge zusammen. Diese rangieren von knapp 1200 bis 2000 Pfund (ca. 1350 € – 2240 €).

    Das Visum berechtigt Sie für ein Studium, arbeiten in einem anerkannten Beruf (s. oben) oder auf freiwilliger Basis, Aus- und Einreise aus und nach Großbritannien.

    • Intra Company Visa

    Sie können sich für dieses Visum bewerben, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zu einem Zweig der Firma sendet, der Ihren Sitz in Großbritannien hat. Wird Ihr dortiges Gehalt 73,900 Pfund (ca. 82.900 €) übertreffen oder haben Sie schon über 12 Monate bei der Firma gearbeitet, erhalten Sie ein Intra company transfer visa.

    Manche Graduiertenprogramme ermöglichen Studenten – nachdem Sie bereits drei Monate bei der Firma gearbeitet haben – zu einem britischen Zweig der Firma zu transferieren. Sieht Ihr Programm das vor, können Sie sich für ein Intra company graduate trainee visa bewerben.

    Bedingungen und Aufenthaltsdauer hängen erneut vom Gehalt der Arbeitsstelle ab. Es gilt generell, je mehr Sie verdienen, desto länger können Sie bleiben. Für das Intra company transfer visa kann eine Aufenthaltsdauer von bis zu 9 Jahren genehmigt werden. Für die Trainee-version kann bis zu 1 Jahr genehmigt werden.

    Beide Visa berechtigen einen Aufenthalt zu akademischen, geschäftlich und Arbeitszwecken und Ein- und Ausreise aus und nach Großbritannien. Sie dürfen jedoch nicht den Job wechseln. Auch berechtigt das Visum Sie nicht soziale Leistungen von einem britischen Staat zu beantragen.

    Hinweis zur Gewährleistung

    Die in dieser für Sie zusammengestellten Datensammlung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visabeantragung stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Dokumente dar. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im konkreten Fall nachgefordert werden.

    Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visa- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können.

    Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein – eine Gewähr können wir jedoch aus o.g. Gründen nicht übernehmen.