Marokko
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Deutsche Staatsbürger: |
Visafrei: Geschäftsreisende und Touristen bis 30 Tage |
Nicht-deutsche Staatsbürger: |
Es gelten Sonderbestimmungen! Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich jederzeit gerne zur Verfügung. |
Weitere Informationen: | Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes |
Bitte beachten Sie:
Die Botschaft bzw. das zuständige Konsulat lässt grundsätzlich keine Vermittler zu und fordert die direkte Kontaktaufnahme durch den Antragsteller. Deshalb können wir in diesem Falle leider nicht unterstützend für Sie tätig werden.Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zu Einreisebestimmungen oder zur Visabeantragung direkt an das zuständige Konsulat.Aktuelle Kontaktdaten finden Sie unter dem Link:Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in der Rubrik „Auslandsvertretungen“ → „Vertretungen anderer Staaten:“
Hinweis zur Gewährleistung
Die in dieser für Sie zusammengestellten Datensammlung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visabeantragung stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Dokumente dar. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im konkreten Fall nachgefordert werden.
Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visa- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können.
Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein – eine Gewähr können wir jedoch aus o.g. Gründen nicht übernehmen.