Bahrain
Bahrain Visum
Hinweis: Bahrain Visa Service ist ein unabhängiger Dienstleister und gehört zu keiner Botschaft bzw. keinem Konsulat. Für unsere Beschaffungsdienstleistung berechnen wir eine Gebühr (abhängig von der Bearbeitungszeit). Sie können auch selber beim zuständigen Konsulat Ihr Visum beantragen.
Sie benötigen folgende Unterlagen pro Person
- 1 x Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- 1 x gut leserliche Kopie des Reisepasses in Farbe – Kopie der Personaldatenseite inkl. der gegenüberliegenden Seite; der Reisepass muss bei Ausreise mindestens 1 Monat gültig sein
- 1 x Datenerfassungsbogen – komplett am PC oder in Druckschrift ausgefüllt und unterschrieben
- 1 x Flugbestätigung – Kopie der Flug Ticket
Bitte senden Sie die genannten Unterlagen an: info@visa-service.com.
Dauer | normale Bearbeitung, ca. 2 Wochen | Express, ca. 5 Werktage |
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E-Visum -14 Tage | 98,00€ | 115,00€ |
Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente für Ihren Antrag zum Download:
Reise nach Bahrain
Einreisevisa werden bei Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses für die Dauer von zwei Wochen von den Grenzbehörden ausgestellt und können einmalig um 2 Wochen verlängert werden. Diese Verlängerung ist allerdings nur mit Unterschrift eines einheimischen Sponsors (z.B. bahrainischer Staatsangehöriger oder Hotel) möglich. Eine Registrierung vor Ort ist nicht erforderlich. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern entsprechend den deutschen Vorschriften ist ausreichend. Hierfür ist kein Lichtbild erforderlich.
Minderjährige können bei Vorlage eines gültigen Reisepasses auch ohne Zustimmungsschreiben der Eltern einreisen.
Die Gültigkeit des Reisepasses bis zum letzten Tag der Gültigkeit des Visums ist ausreichend.
Die Einreise mit Reisedokument (nichtdeutsche Staatsangehörige) ist nur möglich, wenn das Einreisevisum vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung von Bahrain eingeholt wurde.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Legalisation Bahrin
- Dokumente, die legalisiert werden sollen, müssen vorbeglaubigt werden.
- Handesldokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor zu beglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden. Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse nicht zusammenheften!
- Agenturverträge (Agency Agreement), Verpflichtungserklärungen, Vollmachten (Power of Attorney), Herstellererklärung und andere Urkunden müssen vom örtlichen Notar und vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.
- Die Kopie des Dokumentes muss mit dem Auftrag beigefügt werden.
- Ein mit Briefmarken per Einschreiben-vorfrankierter, adressierter DIN A Rückumschlag ist den zu legalisierenden Dokumenten stets beizufügen. Nicht ausreichend frankierte Rückumschläge frankieren wir nach und berechnen Ihnen pauschal 6,13 EUR. Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A Umschlag.
- Die Legalisierungsgebühr des Konsulats (siehe unten) sollen per Verrechnungsscheck an die Botschaft gezahlt werden.
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