Legalisierung von Dokumenten und Urkunden

Sie brauchen eine Legalisierung oder Apostille? So einfach geht’s:

2. Auftrag ausfüllen

Sie füllen den Auftrag an uns aus und legen ihn den Unterlagen bei. Das Auftragsformular finden Sie hier: Auftrag-Visa-Service.pdf 

für China benötigen Sie zusätzlich ein Begleitschreiben, ausgefüllt, siehe Link

 

 

3. Unterlagen Zusenden

Sie geben Ihre Unterlagen zur Legalisierung bei uns ab oder schicken sie per Post an:

Visa Service, Kurfürstenstr. 114, 10787 Berlin.

4. Bearbeitung & Prüfung

Wir prüfen Ihre Unterlagen und geben Ihnen ggf. Feedback. Auf Wunsch besorgen wir auch alle Vorbeglaubigungen für Sie. Dann reichen wir Ihren Legalisierungsantrag persönlich bei der Botschaft ein.

5. Einholung und Rücksendung

Wir holen Ihr legalisiertes Dokument bei der Botschaft ab und senden es Ihnen per Express-Kurier oder Einschreiben zurück.

6. Fragen und Hilfe

Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 030 – 21 00 36 24 an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.

Legalisierung von Urkunden

Offiziell beschreibt das Auswärtige Amt in Berlin das Verfahren der Legalisierung wie folgt:
„Die Legalisierung ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.“
Die Legalisierung hat im internationalen Zusammenhang also den Zweck, dass eine ausländische öffentliche Urkunde einer inländischen öffentlichen Urkunde in Bezug auf Ihren faktischen Beweiswert identisch ist
Wenn Sie öffentliche Urkunden aus Deutschland im Ausland verwenden möchten, werden diese Urkunden von den Behörden oder Gerichten des anderen Landes in manchen Fällen nur dann anerkannt, wenn die Echtheit und Richtigkeit der Urkunden bereits im Ursprungsland (z.Bsp.: Deutschland) durch eine dort ansässige konsularische Vertretung des anderen Landes festgestellt worden ist.
Dabei kann die ausländische Vertretung selber darüber entscheiden, auf welchem Wege sie sich Gewissheit über die Echtheit der Urkunden verschafft.
Ein international anerkanntes Verfahren ist die Legalisierung. Mit diesem Verfahren wird offiziell und formal die Echtheit öffentlicher Urkunden durch einen Konsularbeamten, des zu bereisenden Landes, noch in Deutschland festgestellt.
Auf Basis dieser Legalisierung kann dann die zuständige Behörde des betreffenden Landes die Dokumentenechtheit der ausländischen Urkunde anerkennen.

Ein weiteres Verfahren ist die Haager Apostille. Auch mit der Apostille wird die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt.
Die Apostille wird durch die Behörde des Landes, das die betreffende Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Bestätigung durch einen Mitarbeiter einer konsularischen Vertretung des Reiselandes entfällt damit in bestimmten Fällen.
Im folgenden Text können Sie lesen, ob Sie für Ihre Urkunde eine Apostille oder Legalisierung benötigen oder ob eventuell andere zwischenstaatliche Regelungen greifen.
Die aufwendigen Prozeduren von Apostille und Legalisierung sind in vielen Fällen alternativlos.
Woher auch soll die zuständige Behörde eines Landes außerhalb Deutschlands wissen, ob diese oder jene Urkunde aus Deutschland auch wirklich echt ist? Die Palette der möglichen Urkunden und ausstellenden Behörden in Deutschland ist nahezu unüberschaubar. Die föderale Struktur des Landes, die permanenten gesetzlichen Neuerungen und die Anpassungen an die europäische Gesetzgebung machen es den Mitarbeitern ausländischer Vertretungen so gut wie unmöglich, hier einen zuverlässigen Überblick über alle möglichen Urkunden zu behalten.
Auch aus diesem Grund wird im Normalfall für die angestrebte Legalisierung eine Vorbeglaubigung der Urkunden durch deutsche Behörden verlangt und oft auch eine weitere Beglaubigung, die als „Endbeglaubigung“ oder auch als „Überbeglaubigung“ bezeichnet wird. Erst bei der Vorlage dieser Beglaubigungen wird in der Regel auch eine Legalisierung durch die konsularische Vertretung vorgenommen. Diese Vorbeglaubigungen werden in Deutschland in den einzelnen Bundesländern von verschieden Stellen ausgestellt.

Vorbeglaubigungen von Verträgen, Firmenerklärungen usw. sind notariell und danach durch das zuständige Landgericht vorzubeglaubigen (zwei Schritte). Achten Sie bitte dabei immer darauf, dass Sie das Land angeben, indem die Urkunde vorgelegt werden soll.
Beachten Sie bitte: Urkunden, deren Vorbeglaubiger nicht die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers bestätigt hat, können vom Bundesverwaltungsamt nicht endbeglaubigt werden!
Wenn allerdings die IHK (Industrie- und Handelskammer) Ursprungserzeugnisse, Handelsrechungen bzw, reine Produktbeschreibungen und Packlisten gesichtet und bestätigt hat, dann können hier Ausnahmen gelten.

Eine Endbeglaubigung erfordert zwingend eine Vorbeglaubigung. Diese bestätigt die Unterschrift und das Siegel des Ausstellers einer deutschen öffentlichen Urkunde. In der Regel wird dabei auch die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, bestätigt.

Hinweis: Bei verlorengegangenen Dokumenten und Ausweispapieren von Personen, deren Identität nicht eindeutig festgestellt werden konnte, kann grundsätzlich nicht endbeglaubigt werden.

Jeder, der eine private oder geschäftliche Auslandsreise plant, hat bei den Reisevorbereitungen eine Menge zu beachten und rechtzeitig zu organisieren. Unabhängig von den persönlichen Dingen bzw. beruflichen Angelegenheiten muß man die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen des jeweiligen Landes beachten.

So hat eine Vielzahl von Staaten eine Visumpflicht eingeführt, um zu verhindern, dass Personen einreisen, welche die festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen. Dass heißt, dass Ausländer nur mit einem gültigen Visum in diese Länder einreisen dürfen.

Dazu gehören beispielsweise Staaten wie Indien, Saudi Arabien, China und Russland.
Um ein Visum zu erhalten, ist vordergründig der Zweck der Einreise nachzuweisen. Ausgehend davon gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl verschiedener Visa-Arten. Hierzu gehören z.B. das Touristenvisum und das Besuchervisum, das Geschäftsvisum, das Arbeitsvisum, ein Studienvisum und das Schülervisum. Weitere Formen bestehen u.a. im Residenzvisum und im Transitvisum.
Den geringsten Bearbeitungsaufwand macht hierbei in der Regel das Touristenvisum, weil sich hier vieles aus den Angaben und Absicherungen des Reiseveranstalters ergibt. Es sei denn, man organisiert sich die touristische Reise völlig privat.
In diesem Fall und bei den anderen Visa-Arten sind bei Beantragung viele andere Fragen aufzuführen und nachzuweisen. Hierzu sind beispielsweise der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts, einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes der für die Aufenthaltsdauer und den entsprechenden Zielstaat gültig und von diesem anerkannt sein muss. Die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland sind ebenfalls zu belegen. Als Nachweise hierfür können eine Einladung aus dem Zielland und Dokumente gefordert werden, welche die finanzielle Lage des Antragstellers im Herkunftsland nachweisen.
Die Beantragung eines Visums ist ausgehend davon nicht nur ein einmaliges und einfaches Ausfüllen eines vorgedruckten Formulars, sondern meist mit der Beibringung von Dokumenten und schriftlichen Nachweisen verbunden.
Zu den wichtigsten Unterlagen für die Visaanträge gehört der Reisepass. Hier ist besonders darauf zu achten, dass dieses Dokument noch für eine bestimmte Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss(in der Regel 6 Monate). Gefordert werden oft zusätzlich ein oder gegebenenfalls mehrere aktuelle Passbilder (biometrisch), Möglicherweise kommt die Bestätigung über ein Arbeitsverhältnis und Einkommensnachweise aus dem Heimatland oder gegebenenfalls eine Studienbestätigung mit bestandenen Prüfungen hinzu.
Allein hieraus wird deutlich, dass die Visabeschaffung nicht nebenbei zu erledigen ist, sondern eine Aufgabe darstellt, die sowohl inhaltlich als auch zeitlich einen nicht unbeträchtlichen Aufwand darstellt.
Im Besonderen gilt es, bei der Visabeschaffung niemals den Zeitfaktor außer Acht zu lassen. Ohne rechtzeitige und gleichzeitig vollständige Klarheit über alles, was für das Visum erforderlich ist und die zeitgerechte Organisation der daraus resultierenden Notwendigkeiten, können böse Überraschungen vorprogrammiert sein. Hier sind schon oft die besten Reiseträume geplatzt.
Den Zeitfaktor richtig zu beachten, heißt immer, dass bei allen Visaangelegenheiten behördliche Bearbeitungszeiten gelten, die weder mit guten, noch mit bösen Worten beeinflusst oder verändert werden können.
Professionelle Hilfe und Unterstützung kann Sie hier also nicht nur zeitlich entlasten, sondern auch ein Garant dafür sein, dass alle Visumangelegenheiten, wie sie für Ihre konkrete Reise notwendig sind, vollständig geregelt werden. Unser Visa-Service versetzt Sie in die Lage, sich entspannt um alle anderen Reisevorbereitungen kümmern zu können und dem Abreisetag ohne behördlichen Stress entgegenzusehen. Das schließt auch für alle Länder die Legalisierung von Dokumenten ein. Denn auch eine professionelle Dokumentenlegalisierung sollte möglichst nur Profis anvertraut werden.
Visumservice heißt für Sie, alle Visa-Angelegenheiten geregelt zu wissen und sich auf Ihren Reisebeginn zu freuen.

visa-service.com organisiert unter anderem Ihre Visum für China, Indien, Saudi Arabien, Afrika und Russland zuverlässig und kompetent.

Disclaimer: Visa Service ist ein unabhängiger Dienstleister und gehört zu keiner Botschaft bzw. keinem Konsulat. Für unsere Beschaffungsdienstleistung berechnen wir eine Gebühr  (abhängig von der Bearbeitungszeit: siehe Preisliste). Sie können auch selber beim zuständigen Konsulat Ihr Visum beantragen. Hier geht es zu den Webseiten der zuständigen Behörden.

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