Beglaubigung von Urkunden

Für deutsche öffentliche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, besteht die Möglichkeit, die Urkunde zu legalisieren. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen ist und wird ggf. durch eine Apostille ersetzt. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie bei der Auslandsvertretung, bei der das deutsche Dokument vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen.
Für welche Länder Sie eine Apostille anstelle einer Legalisation benötigen. Wir beraten Sie gerne.