Allgemeine Informationen
Inhaber eines regulären Visums (einschließlich der entsprechenden Anweisungen des Konsulats) können den Schutzbereich (Sperrbereich / Schutzbereich) weiterhin betreten. Die Genehmigung muss zusammen mit dem Visumantrag beantragt werden, und das Konsulat muss sie auch im Visum angeben. Wenn Sie mit einem elektronischen Visum (eVisa, ETA) nach Indien einreisen, können Sie diese Gebiete nur nach Erhalt einer Sondergenehmigung (Schutzgebietsgenehmigung, PAP) bereisen. Oder Restricted Area Permit (RAP) von lokalen Behörden in Indien. Die Vorschriften gelten für folgende Gebiete: Sikkim, Arunachal Pradesh, Manipur, Mizoram, Nagaland, Teile von Ladakh, Port Blair sowie die Andamanen- und Nikobareninseln.
Voraussetzungen
- Passagiere, die mit einem elektronischen Visum (ETA) nach Indien einreisen, müssen einen der folgenden Flughäfen passieren: Ahmedabad, Amritsar, Bagdogra, Bangalore, Bhubaneswar, Calichet, Chennai, Chandigarh , Cochin, Coimbatore, Delhi, Gaya, Goa, Guwahati, Hyderabad, Jaipur, Kalkutta, Lucknow, Mangalore, Mumbai, Nagpur, Pune, Polen Te Blair, Tiruchirapally, Trivandrum und Varanasi. Sie können auch mit einem elektronischen Visum (ETA) durch die Seehäfen von Chennai, Cochin, Goa, Mangalore und Mumbai einreisen.
- Passagiere müssen ein Hin- und Rückflugticket oder einen ausreichenden finanziellen Nachweis (z. B. eine Kreditkarte) vorlegen, um die Kosten während des Aufenthalts zu decken.
- Der Aufenthalt kann nicht verlängert oder in eine andere Visakategorie gewechselt werden!
- Die elektronische Visumbestätigung (e Visa) muss als gedruckte Kopie mitgeführt und den Einwanderungsbehörden zusammen mit einem mindestens sechs Monate gültigen Reisepass vorgelegt werden.
Hinweis
Beim Betreten des Flughafens sammeln die indischen Einwanderungsbehörden ausnahmslos biometrische Daten (Fingerabdrücke und Fotos). Während des Online-Bewerbungsprozesses muss der Bewerber dem zustimmen. Wenn sich der Reisende bei der Einreise weigert, biometrische Daten zu sammeln, führt dies automatisch zur Ablehnung durch die Einwanderungsbehörden.