Bundesverwaltungsamt

Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:

Schritt 1

Versand

ihrer Dokumente an uns

Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.

Schritt 2

Prüfung

ihrer Unterlagen

Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.

Schritt 3

Legalisierung

durch das Konsulat

Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.

Vorraussetzungen

Beglaubigung von dokumenten , Zertifikate und die Urkunden

  • Das Bezirksgericht ist verantwortlich für alle gerichtlichen und notariell beglaubigten Dokumente (z. B. Vollmacht, Scheidungsanordnung, Übersetzung). Die Übersetzung des vereidigten Übersetzers / Dolmetschers muss ebenfalls vom zuständigen örtlichen Gericht vorab beglaubigt werden. Die Vorzertifizierung muss vom Präsidenten, Vizepräsidenten oder vorsitzenden Richter durchgeführt werden.
  • Das Bezirksgericht ist verantwortlich für alle gerichtlichen und notariell beglaubigten Dokumente (z. B. Vollmacht, Übersetzung). Die Übersetzung des vereidigten Übersetzers / Dolmetschers muss ebenfalls vom zuständigen örtlichen Gericht vorab beglaubigt werden. Die Vorzertifizierung muss vom Präsidenten, Vizepräsidenten oder vorsitzenden Richter durchgeführt werden.
  • Die Behörden des Bundeslandes / der Landesbehörden (siehe unten) sind für die Dokumente ihrer Verwaltungsbehörden und Städte verantwortlich (z. B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Heiratsurkunde Identitätszertifikate, Registrierungszertifikate usw.). -Föderale Behörden sind für die von ihnen ausgestellten Zertifikate verantwortlich. Polizeiaufzeichnungen im Bundeszentralregister müssen vom Bundesanwalt / Bonner Bundesgericht vorbeglaubigt sein.
    Für weitere Informationen Link
  • Die Industrie- und Handelskammer / Handelskammer ist verantwortlich für Geschäftspapiere (wie Handelsrechnungen, Dioxin-Zertifikate, Ursprungszeugnisse, Zulassungen usw.).

Benötigte Unterlagen

  • 1 x Auftragsformular [download]
  • 1 x Vollmacht [download]
  • 1 x DSGVO Zustimmung [download]
  • Originaldokument/e
  • Bitte senden Sie alle Dokumente an: VISA SERVICE, Kurfürstenstraße114,  10787 Berlin

Wir werden Sie benachrichtigen, wenn wir die Dokumente erhalten und wenn wir die verarbeiteten Dokumente zurücksenden

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 14 bis30Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Bundesverwaltungsamt (BfAA) . (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

Euro55,00ab 5 Werktage

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro90 - 180innerhalb von 24h*

*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.

Download Formulare

Informationen zur Bundesverwaltungsamt

Beglaubigung von Dokumenten

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit 22 Staaten gesonderte Vereinbarungen zum Nachweis deutscher öffentlicher Dokumente getroffen. Hier geht es um die endgültige Zertifizierung. Nach der endgültigen Zertifizierung können die Dokumente dem zuständigen Staatsvertreter zur Legalisierung vorgelegt werden.

Liste der Staaten bzw. Vertretungen, für die eine Endbeglaubigung durch das BVA erforderlich ist. Siehe Link

Bevor wir deutsche öffentliche Dokumente endbeglaubigt können, müssen wir sie Vorbeglaubigen . Je nach Art des Zertifikats ist der Vorzertifizierer eine andere Institution. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten vorzertifizierten Personen.

Die Vorzertifizierung bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Ausstellers der deutschen öffentlichen Dokumente. Zertifikate, die nicht von der richtigen Agentur vorzertifiziert wurden, können von uns nicht endbeglaubigt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Apostillen und Beglaubigungen

Das Bundesverwaltungsamt endbeglaubigt Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen für die Verwendung von Bundesurkunden in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Rufen Sie uns gleich kostenlos an

+49 (0) 30 – 21 00 36 24

Oder wir rufen Sie bequem zurück!

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April 30, 2020

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten