Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.
Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.
Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.
Südkorea ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Bei der Ausstellung der Apostille ist keine Zertifizierung durch das koreanische Konsulat mehr erforderlich. Dieses Dokument kann mit Apostille in Südkorea verwendet werden.
Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.
Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Südkorea. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.
**Zuzüglich zu unseren Servicegebühren.
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