Aktueller Hinweis
Am 31. März 2005 wurde vom Präsidenten der Ukraine ein Erlass über die vorübergehende Abschaffung der Visapflicht für EU-Bürger und die Bürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterzeichnet, der die visafreie Einreise in die Ukraine für die Bürger der genannten Staaten innerhalb des Zeitraums vom 1.Mai 2005 bis zum 1.September 2005 ermöglicht.
Bürger der EU und der Schweiz haben die Möglichkeit, sich in der Ukraine ohne Visa bis zu 90 Tage aufhalten.
Zur Einreise wird weiterhin ein mindestens noch 1 Monat nach Ausreise aus der Ukraine gültiger Reisepass benötigt; auch der Nachweis über den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei der AXA Krankenversicherung AG oder der Hansa Merkur Reiseversicherung AG) muss weiter erbracht werden.
Über eine eventuelle Verlängerung dieser Regelung über den 01.09.2005 hinaus liegen zur Zeit keine zuverlässigen Informationen vor. Sollten Sie also nach dem 01. September 2005 eine Reise in die Ukraine planen, möchten wir Sie bitten, uns ca. 4 Wochen vor Reiseantritt telefonisch zu kontaktieren.
Sobald uns verlässliche Informationen über die weitere Handhabung der Einreiseformalitäten für die Ukraine vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente für Ihren Antrag zum Download: