Für dieses Reiseland liegen zur Zeit keine Meldungen vor.
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Folgende Unterlagen werden benötigt:-
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Deutsche Staatsbürger: |
Visapflichtig: Geschäftsreisende und Touristen bis 90 Tage |
Nicht-deutsche Staatsbürger: |
Es gelten Sonderbestimmungen! Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich jederzeit gerne zur Verfügung. |
Weitere Informationen: | Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes |
Seit April 2009 besteht der Working Holiday Plan (WHP) zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen dieses Programms können junge Deutsche (18 bis 30 Jahre) nach Südkorea gehen, um ein Jahr lang zu studieren und etwas über Südkoreas Land und Kultur zu lernen. Mit einem WHP-Visum ist es möglich, Ihren Aufenthalt in Korea durch Urlaubsarbeit zu finanzieren. Der längste Aufenthalt beträgt 12 Monate.
Bewerbungsverfahren
Hinweis zur Gewährleistung
Die in dieser für Sie zusammengestellten Datensammlung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visabeantragung stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Dokumente dar. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im konkreten Fall nachgefordert werden.
Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visa- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können.
Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein – eine Gewähr können wir jedoch aus o.g. Gründen nicht übernehmen.