Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
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Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.
Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.
Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.
Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.
Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.
Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Laos. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.
**Zuzüglich zu unseren Servicegebühren.
Laos ist dem Haager Übereinkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Dokumente von der Legalisierung noch nicht beigetreten. Die laotische Botschaft muss deutsche Dokumente legalisieren, bevor sie in Laos verwendet werden können.
für die Legalisierung muss dieUrkunden zunächst von der Behörde des ausstellenden Landes Vorbeglaubigt werden. Wenn Sie ein deutsches öffentliches Dokument im Ausland verwenden möchten, ist es möglich, den Dokumentenkonsul zu legalisieren. Wenn das internationale Abkommen die Legalisierung von Konsuln nicht beinhaltet und gegebenenfalls durch ein apostolisches System ersetzt wird, findet diese Bestimmung keine Anwendung. Sie können herausfinden, ob Sie Konsuln aus den Auslandsbüros legalisieren müssen, die deutsche Dokumente einreichen möchten. Die Legalisierung von Konsuln erfolgt durch diplomatische oder konsularische Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Haftungsregeln.
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