Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.
Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.
Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.
Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.
Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.
Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Großbritannien. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.
**Zuzüglich zu unseren Servicegebühren.
Deutschland und Großbritannien sind beide Mitglieder der Haager Konvention. D.h. Ihre öffentlich deutschen Dokumente müssen für die Verwendung in Großbritannien nicht durch die Konsularabteilung der Botschaft von Großbritannien legalisiert werden. Es muss lediglich eine Haager Apostille erstellt werden. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Dokumente unterschiedliche Institutionen für die Erstellung einer solchen Haager Apostille zuständig sind.
Es gibt keine zentrale Institution, die diese Apostille erstellt, da dies von Bundesland zu Bundesland und Art des Dokumentes variiert. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
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