Korea (Republik Korea, Südkorea)

Wichtige Meldungen:

Für dieses Reiseland liegen zur Zeit keine Meldungen vor.

Folgende Unterlagen werden benötigt:-

Online Visumantrag

Hierfür benötigen Sie den aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier gratis herunterladen können.

Ist Ihr Wunschvisum oder Land nicht aufgelistet?

[[[["field4"]],[["redirect_to",null,"https:\/\/visa-service.com\/anfrage-abgesendet\/"]],"and"]]
1 Step 1
Ihr Name
Ihre Telefonnummeryour full name
Ihre Anfrage
0 /
Previous
Next
Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsbürger:

Visapflichtig:

Geschäftsreisende und Touristen bis 90 Tage

Nicht-deutsche Staatsbürger:

Es gelten Sonderbestimmungen!
Ob ein Visum notwendig ist, können Sie hier vorab prüfen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich  jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Für ein Businessvisum Südkorea benötigen wir folgende Unterlagen:
  • 1 x innerhalb von 48 Stunden ausgestellter Covid-Test
  • 1 x Health Condition Report
  • 1 x Isolation Exemption Certificate
  • 1 x Original Reisepass – mindestens noch 6 Monate gültig
  • 1 x Visumantragsformular – komplett am PC oder in Druckschrift ausgefüllt und unterschrieben (keine Kopie, kein Fax)
  • 1 x Passbild – biometrisch, in Farbe, keine Scans, keine Ausdrucke
  • 1 x Buchungsbestätigung  – über gebuchten Hin- und Rückflug (Flugnummer, sowie das Datum und Uhrzeit der Einkunft)
  • 1 x Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
  • 1 x Einladungsschreiben aus Korea oder Entsendungsschreiben von Deutschland
  • Vertrag (Original, Kopie oder per E-Mail)
Für ein Working Holiday Visum Südkorea benötigen wir folgende Unterlagen:

Seit April 2009 besteht der Working Holiday Plan (WHP) zwischen der Republik Korea und der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen dieses Programms können junge Deutsche (18 bis 30 Jahre) nach Südkorea gehen, um ein Jahr lang zu studieren und etwas über Südkoreas Land und Kultur zu lernen. Mit einem WHP-Visum ist es möglich, Ihren Aufenthalt in Korea durch Urlaubsarbeit zu finanzieren. Der längste Aufenthalt beträgt 12 Monate.

  • 1 x innerhalb von 48 Stunden ausgestellter Covid-Test
  • 1 x Health Condition Report
  • 1 x Isolation Exemption Certificate
  • 1 x Original Reisepass – mindestens noch 6 Monate gültig
  • 1 x Visumantragsformular – komplett am PC oder in Druckschrift ausgefüllt und unterschrieben (keine Kopie, kein Fax)
  • 1 x Passbild – biometrisch, in Farbe, keine Scans, keine Ausdrucke
  • 1 x Nachweis des Hin- und Rückflugs nach Korea
  • 1 x Handelsregisterauszug des Unternehmens in Korea „Business Registration Certificate“
  • 1 x Finanzierungsnachweis: der Antragsteller muss die ersten drei Monate in Korea selbst finanzieren können. (aktuelle Kontoauszüge)
  • 1 x Versicherungsschutz (Deckungssumme jeweils von mindestens 30.000 Euro): Eine in Korea gültige Haftpflicht- und Krankenversicherung (Diese muss u. a. Behandlungskosten im Krankenhaus und, falls erforderlich, die Kosten für eine Rückführung nach Deutschland abdecken)

Bewerbungsverfahren

  • Das WHP-Visum kann in einer der koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragt werden.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen oder falsche Angaben können zur Verweigerung des Visums führen.
  • Nach dem Einreichen der Dokumente können weitere Unterlagen angefordert werden oder die Einladung zu einem persönlichen Interview erfolgen. Bitte kalkulieren Sie für diese Eventualität extra Zeit ein.
  • Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgegeben.
  • Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an eine der vier koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland http://overseas.mofa.go.kr/de-de/wpge/m_7236/contents.do .

Hinweis zur Gewährleistung

Die in dieser für Sie zusammengestellten Datensammlung für das jeweilige Land aufgeführten Unterlagen zur Visabeantragung stellen die standardmäßig vom Konsulat geforderten Dokumente dar. Grundsätzlich können weitere Unterlagen oder Informationen im konkreten Fall nachgefordert werden.

Alle hier publizierten Informationen stammen von den jeweils zuständigen Konsulaten und Botschaften. Bitte bedenken Sie, dass Visa- und Konsularbestimmungen sich in manchen Fällen innerhalb kürzester Zeit geändert haben können.

Wir werden deshalb stets um eine größtmögliche Aktualität dieser Informationen bemüht sein – eine Gewähr können wir jedoch aus o.g. Gründen nicht übernehmen.