Visum Irak
Irak Visum
Hinweis: Irak Legalisation Service ist ein unabhängiger Dienstleister und gehört zu keiner Botschaft bzw. keinem Konsulat. Für unsere Beschaffungsdienstleistung berechnen wir eine Gebühr (abhängig von der Bearbeitungszeit).
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Auftrags schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular
- zwei Antragsformulare (vollständig ausgefüllt inkl. Datum und Unterschrift)
- zwei aktuelle und identische Passfotos
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig ab Einreisedatum)
- Eine Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien oder Firmen für ein Geschäftsvisum, bestätigt vom Irakischen Aussenministerium. Der Antrag wird an das irakische Innenministerium nach Bagdad weitergeleitet, die Annahme oder Ablehnung von Anträgen trifft ausschließlich das irakische Innenministerium. Sobald uns die Genehmigung vorliegt, werden wir seitens der Botschaft benachrichtigt.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren für unseren Service entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Die aktuellen Visumgebühren:
Einmalige Einreise 120,00€
Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente für Ihren Antrag zum Download:
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Auftrags schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftragsformular
- zwei Antragsformulare (vollständig ausgefüllt inkl. Datum und Unterschrift)
- zwei aktuelle und identische Passfotos
- Reisepass (noch mindestens sechs Monate gültig ab Einreisedatum)
- Eine Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien oder Firmen für ein Geschäftsvisum, bestätigt vom Irakischen Aussenministerium. Der Antrag wird an das irakische Innenministerium nach Bagdad weitergeleitet, die Annahme oder Ablehnung von Anträgen trifft ausschließlich das irakische Innenministerium. Sobald uns die Genehmigung vorliegt, werden wir seitens der Botschaft benachrichtigt.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren für unseren Service entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Die aktuellen Visumgebühren:
Einmalige Einreise 120,00€
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Vorschriften und Gebührenordnung für Legalisierungen bei der Botschaft der Republik Irak
Allgemeine Informationen
- Alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Handelszertifikate…) müssen von der IHK und Bundesverwaltungsamt (BVA) beglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein Gesundheitszeugnis zur Legalisierung mit einzureichen.
- Für Medikamente ist ein Analysezertifikat notwendig.
- Alle Zertifikate werden nur in Verbindung mit Rechnung (keine Proforma-Rechnung) und Ursprungszeugnis legalisiert.
- Gesundheitszeugnisse sind vor dem BVA durch das Gesundheitsministerium vor zu beglaubigen.
- Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eck stempel zu versehen.
- Die Invoice Nr. ist auf dem Ursprungszeugnis zu notieren.
- Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genau angegeben. Z.B. nur EU reicht nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Auftrags schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftrag an uns
- Originaldokument
- Kopie des Dokumentes (wird intern benötigt)
- Detailliertes Begleitschreiben über die beigefügten Dokumente, gerichtet an die Botschaft Irak, mit Bitte um Legalisierung der Dokumente
Dokument | pro Original | pro Kopie |
---|---|---|
Ursprungszeugnis | 160,- Euro | 160,- Euro |
Handelsrechnung (Profoma Invoice werden nicht legalisiert) | 160,- Euro | 160,- Euro |
Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente für Ihren Antrag zum Download:
Allgemeine Informationen
Zur Erteilung der Vollmacht muss das entsprechende Formular zur Vollmachtserteilung vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein.
Die Unterschrift ist vor dem Konsularbeauftragten zu leisten. (Alternativ kann der Antragsteller die Unterschrift im Rathaus seines Wohnortes bzw. durch einen Notar beglaubigen lassen)
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Auftrags schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Auftrag an uns
- Vollmacht mit Beglaubigung im Rathaus des Wohnortes des Antragstellers bzw. durch einen Notar
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren für unseren Service entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Für die Beglaubigung von Vollmachten fällt eine Kanzleigebühr von 0,40 € an.
Downloads
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