Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Andorra

Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:

Schritt 1

Versand

ihrer Dokumente an uns

Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.

Schritt 2

Prüfung

ihrer Unterlagen

Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.

Schritt 3

Legalisierung

durch das Konsulat

Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.

Vorraussetzungen

  • Alle Handelsdokumente wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und Packlisten müssen von der zuständigen Handelskammer vorab beglaubigt werden. Für Materialien aus Nichtherstellungsländern muss auch das Herkunftsland angegeben werden.
  • Das Ursprungszeugnis und die Handelsrechnung sind nicht miteinander verbunden.
  • Alle Dokumente wie Genehmigungen, Vollmachten, Verträge und Abtretungen müssen ebenfalls vom örtlichen Notar und dem örtlichen Gericht beglaubigt werden.
  • Alle persönlichen Dokumente, und Urkunden müssen von einem Notar und dem zuständigen örtlichen Gericht vorbeglaubigt werden.
  • HandelsregisAterauszüge müssen vom Amtsgericht vorbeglaubigt werden.
  • Patentanmeldungen müssen vom Patentamt vorab zertifiziert werden.
  • Zertifikate, Zeugnisse und Urkunden muss von der ausstellenden Behörde vorab vorbeglaubigt sein
  • Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.

Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.

Benötigte Unterlagen

  • 1 x Auftragsformular [download]
  • 1 x Vollmacht [download]
  • 1 x DSGVO Zustimmung [download
  • Originaldokument/e
  • Fotokopie je Dokument behält die Botschaft ein.

Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 1 bis15Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Andorra. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

Euro55,00ab 5 Werktage

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro90 - 180innerhalb von 24h*

*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.

Download Formulare

Länderinformationen

Andorra ist ein Binnenstaat in den östlichen Pyrenäen. Die Gesamtfläche des Zwergenstaates beträgt nur 470 Quadratkilometer. Die Fläche dieses Gebiets ist etwa 1,4-mal so groß wie die von Bremen. Damit ist Andorra eines der kleinsten Länder Europas und das 200. größte Land der Welt. Es gibt keinen Zugang zum Meer. Es hat direkte Grenzen zu zwei Nachbarländern, Frankreich und Spanien. Die Entfernung zwischen Berlin und der Hauptstadt Andorra beträgt ca. 1.430 Kilometer.

 

Botschaft des Fürstentums Andorra

1010 Wien, Kärntner Ring 2a/13

Website

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+49 (0) 30 – 21 00 36 24

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