Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Großbritannien- UK
Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Schritt 1
Versand
Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.
Schritt 2
Prüfung
Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.
Schritt 3
Legalisierung
Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.
Vorraussetzungen
- Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, Analyse-Zertifikate, und
Freiverkaufsbescheinigungen sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der
zuständigen IHK vorbeglaubigt werden. - Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen
Behörde angebracht wurde.
Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.
Benötigte Unterlagen
- 1 x Auftragsformular [download]
- 1 x Vollmacht [download]
- 1 x DSGVO Zustimmung [download]
- Ursprungszeugnis ORIGINAL(beglaubigt von der IHK)
- Handelsrechnung ORIGINAL(beglaubigtvonder IHK)
- Ursprungszeugnis DURCHSCHRIFT(beglaubigtvonder IHK)
- Handelsrechnung 2.AUSFERTIGUNG(beglaubigtvonderIHK)
Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Großbritannien. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.
Gebühren
Standard Legalisierung je Dokument
Express Legalisierung je Dokument
Next-Day Legalisierung je Dokument
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.
zzgl. Botschaftsgebühren
**Zuzüglich zu unseren Servicegebühren.
Download Formulare
Allgemeine Legalisierungsinformationen UK
Allgemeine Legalisierungsinformationen UK
Deutschland und Großbritannien sind beide Mitglieder der Haager Konvention. D.h. Ihre öffentlich deutschen Dokumente müssen für die Verwendung in Großbritannien nicht durch die Konsularabteilung der Botschaft von Großbritannien legalisiert werden. Es muss lediglich eine Haager Apostille erstellt werden. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Dokumente unterschiedliche Institutionen für die Erstellung einer solchen Haager Apostille zuständig sind.
Es gibt keine zentrale Institution, die diese Apostille erstellt, da dies von Bundesland zu Bundesland und Art des Dokumentes variiert. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
Rufen Sie uns gleich kostenlos an
+49 (0) 30 – 21 00 36 24
Oder wir rufen Sie bequem zurück!