Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Japan
Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:
Schritt 1
Versand
Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.
Schritt 2
Prüfung
Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.
Schritt 3
Legalisierung
Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.
Vorraussetzungen
Japan ist Unterzeichner des Haager Übereinkommens. Mit Ausstellung der Apostille ist eine Beglaubigung durch das Konsulat Japan nicht mehr erforderlich. Das Dokument kann mit Apostille für Japan verwendet werden.
Benötigte Unterlagen
- 1 x Auftragsformular [download]
- 1 x Vollmacht [download]
- 1 x DSGVO Zustimmung [download]
- Ursprungszeugnis ORIGINAL(beglaubigt von der IHK)
- Handelsrechnung ORIGINAL(beglaubigtvonder IHK)
- Ursprungszeugnis DURCHSCHRIFT(beglaubigtvonder IHK)
- Handelsrechnung 2.AUSFERTIGUNG(beglaubigtvonderIHK)
Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Japan. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.
Gebühren
Standard Legalisierung je Dokument
Express Legalisierung je Dokument
Next-Day Legalisierung je Dokument
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.
zzgl. Botschaftsgebühren
**Zuzüglich zu unseren Servicegebühren.
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Informationen zur Botschaft
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