Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Kuwait

Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:

Schritt 1

Versand

ihrer Dokumente an uns

Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.

Schritt 2

Prüfung

ihrer Unterlagen

Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.

Schritt 3

Legalisierung

durch das Konsulat

Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.

Vorraussetzungen

    • Handelsdokumente (wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse) sollten die Adresse des Empfängers enthalten und von der zuständigen Handelskammer vorab zertifiziert sein.
    • Dokumente wie die Erklärung des Herstellers, die Genehmigung, der Agenturvertrag und die Verpflichtungserklärung sollten vom Bezirksgericht vorab zertifiziert werden, und wir freuen uns für Sie (lokale Gerichtsbescheinigung).
    • Dokumente, wie Handelsregisterauszügeaus dem vom Amtsgericht ausgestellten Unternehmensregister, sollten vom zuständigen Amtsgericht vorab beglaubigt werden, und wir bieten Ihnen diesen Service gerne an (Erstellung des Unternehmensregisterauszuges beim Landsgericht und Erhalt der Bescheinigung des Landgerichts).
    • Das Ursprungszeugnis des Patentamts muss vom Patentamt vorab beglaubigt werden.
    • Dokumente (z.B Übersetzungen) sollten von einem von Deutschland zugelassenen Übersetzer erstellt und dann vom Landgericht vorzertifiziert werden. Gerne stellen wir Ihnen Übersetzungen zur Verfügung (Landesgerichtsbescheinigung).
    • Private Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden werden von der ausstellenden Abteilung ausgestellt, wobei die Urkunde und der Universitätsabschluss als weitere Kopien von der Schule / Universität beglaubigt werden. Dann müssen alle privaten Dokumente von der nationalen Behörde vorab zertifiziert werden, und wir erledigen dies gerne für Sie (Zertifizierung durch die nationale Behörde).
    • Sobald das Original und (falls zutreffend) die Vorzertifizierung erstellt wurden, werden die zertifizierten Dokumente an uns gesendet.

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.

Benötigte Unterlagen

  • 1 x Auftragsformular [download]
  • 1 x Vollmacht [download]
  • 1 x DSGVO Zustimmung [download]
  • Originaldokument/e
  • detailliertes Begleitschreiben der Firma gerichtet an die Botschaft
  • Alle Unterlagen an  VSB VISA- SERVICE – Kurfürstenstraße 114 – 10787 Berlin schicken.

Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 1 bis15Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Kuwait. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

Euro65,00ab 5 Werktage

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro90 - 180innerhalb von 24h*

*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.

Download Formulare

Informationen zur Botschaft

Botschaft des Staates Kuwait in Berlin
Griegstraße 5-7
14193 Berlin

Website http://kuwait-botschaft.de

Rufen Sie uns gleich kostenlos an

+49 (0) 30 – 21 00 36 24

Oder wir rufen Sie bequem zurück!

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