Legalisierung Thailand

Dokumenten und Urkunden Beglaubigung Thailand

Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente oder der Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:

Schritt 1

Versand

ihrer Dokumente an uns

Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.

Schritt 2

Prüfung

ihrer Unterlagen

Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.

Schritt 3

Legalisierung

durch das Konsulat

Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.

Vorraussetzungen

  • Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht).
  • Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht).
  • Kopien können nur dann legalisiert werden, wenn der Originalstempel der deutschen
    Behörde angebracht wurde.
  • Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).
  • Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht).
  • Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde).

Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.

Benötigte Unterlagen

  • 1 x Auftragsformular
  • 1 x Vollmacht -für den VSB VISA SERVICE gerichtet an die Botschaft Thailand
  • 1 x DSGVO Zustimmung
  • Originaldokument/e
  • detailliertes Begleitschreiben der Firma gerichtet an die Botschaft
  • Alle Unterlagen an  VSB VISA- SERVICE – Kurfürstenstraße 114 – 10787 Berlin schicken

Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind
entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und
durch zu nummerieren sind.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 1 bis15Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Thailand. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

Euro65,00ab 5 Werktage

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro120 - 180innerhalb von 24h*

*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.

Download Formulare

Informationen zur Legalisation Thailand

Legalisation von deutschen Urkunden zur Nutzung in Thailand

Thailand ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Dokumente von der Legalisierung noch nicht beigetreten. Diese Dokumente müssen legalisiert werden. Die deutsche Botschaft in Thailand legalisiert konsularische Dokumente.
Normalerweise erfordert der Legalisierungsprozess zunächst das Zertifikat der Behörde des ausstellenden Landes, um das Zertifikat zu authentifizieren. Wenn Sie ein deutsches öffentliches Dokument im Ausland verwenden möchten, ist es möglich, den Dokumentenkonsul zu legalisieren. Wenn das internationale Abkommen die Legalisierung von Konsuln nicht beinhaltet und erforderlichenfalls durch ein apostolisches System ersetzt wird, findet diese Bestimmung keine Anwendung. Sie können herausfinden, ob Sie Konsuln in Auslandsbüros legalisieren müssen, die deutsche Dokumente bereitstellen. Die Legalisierung von Konsuln erfolgt durch diplomatische oder konsularische Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Haftungsregeln.
Die Legalisation dient dem Vorsatz, thailändische Urkunden im zwischenstaatlichen Urkundenverkehr mit Deutschland verwendbar zu schaffen. Thailändische Urkunden (z.B. Geburts- und Heiratsurkunden) sind des Öfteren für den Gebrauch im Zuge deutschen Behörden zu legalisieren.
Da einige Teile Thailands nicht in der Lage sind, die administrativen Anforderungen für die Legalisierung thailändischer Konsuln zu erfüllen, haben die deutschen Behörden und Gerichte die ursprünglichen öffentlichen Dokumente Thailands anerkannt.
Eine konsularische Legalisation ist für Urkunden glaubwürdig, die von Behörden ausgestellt wurden, von denen der Botschaft Unterschrifts- und Siegelproben vorliegen. Auf diesen Urkunden wird ein Legalisationsvermerk angebracht, sofern die Unterschrift und der Siegelabdruck mit den vorliegenden Proben übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, wird sondern das Legalisationsersatzverfahren angewandt.

Legalisierung in Thailand

Als Alternative zur Legalisierung hat die deutsche Botschaft in Bangkok nach Zustimmung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten ein einfaches Identitätsprüfungsverfahren für thailändische Dokumente eingeführt, für das keine Legalisierung erforderlich ist. Die Botschaft wendet sich direkt an die Institution, die das Zertifikat ausgestellt hat, und prüft so weit wie möglich, ob das Zertifikat von dort ausgestellt wurde. Gegebenenfalls wird der entsprechende Registereintrag bereitgestellt, oder gibt es für bestimmte Dokumente ein „entsprechendes Stück“, das von ihr offiziell gespeichert wird. Wenn dies von der zuständigen Behörde in Thailand bestätigt wird, wird die Bescheinigung von der entsprechenden offiziellen Notiz der Botschaft erhalten.

Königlich Thailändische Botschaft

Lepsiusstraße 66, 12163 Berlin

Website

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+49 (0) 30 – 21 00 36 24

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