Legalisierung vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Dokumenten und Urkunden Legalisierung für vereinigte Arabische Emirate

Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente. So funktioniert’s:

Schritt 1

Versand

ihrer Dokumente an uns

Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.

Schritt 2

Prüfung

ihrer Unterlagen

Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.

Schritt 3

Legalisierung

durch das Konsulat

Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.

Vorraussetzungen

    • Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
    • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
    • Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt). VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
    • Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Bundesverwaltungsamt) .VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
    • Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt). VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
    • Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
    • Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.

    Bitte reichen Sie pro Dokument zwei Kopien zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFAvorbeglaubigt werden. VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.

Benötigte Unterlagen

  • 1 x Auftragsformular [download]
  • 1 x Vollmacht [download]
  • 1 x DSGVO Zustimmung [download]
  • Originaldokument/e
  • detailliertes Begleitschreiben der Firma gerichtet an die Botschaft
  • Alle Unterlagen an  VSB VISA- SERVICE – Kurfürstenstraße 114 – 10787 Berlin schicken

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 1 bis15Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von Vereinigte Arabische Emirate (VAE). (Visa Service übernimmt das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

Euro65,00ab 5 Werktage

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro90 - 180innerhalb von 24h*

*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.

Download Formulare

Informationen zur Legalisation Vereinigte Arabische Emirate-VAE

Legalisation Vereinigte Arabische Emirate-VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Dokumente von der Legalisierung noch nicht beigetreten. Diese Dokumente müssen legalisiert werden.

Legalisierung VAE

Im Falle einer konsularischen Legalisierung müssen Dokumente mehrere Stellen durchlaufen. Es muss zuerst vom Justizministerium und dann vom Außenministerium der VAE zertifiziert werden. Das Dokument wird dann von der Vereinigten Arabischen Emirate Botschaft beglaubigt. Im Gegensatz zu den Aposteln dürfen juristische Dokumente nur in Deutschland verwendet werden.

Welche Urkunden müssen legalisiert werden

Nur offizielle Dokumente und Urkunden wie (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Schulzeugnisse) ebenso notarielle Anschriften müssen legalisiert werden.

United Arab Emirates Embassy Germany

Hiroshimastrasse 18 – 20

10787 Berlin

Webseite: http://uae-embassy.ae/embassies/de

VISA SERVICE ist die Garantie für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Alle Prozesse in unserem Unternehmen sind streng geregelt. Unsere Experten sind in Aufgaben gut ausgebildet

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