Visums für Saudi Arabien

Legalisation Saudi- Arabien – Dokumenten Legalisierung Saudi Arabien

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Die VISA SERVICE agiert als Dienstleister bei der Erfüllung von amtlichen Formalitäten und sonstigen Dienstleistungen . Im Auftrag der arabischen Botschaften prüft die VISA SERVICE bei Handelsdokumenten, ob alle Vorschriften der jeweiligen Länder eingehalten wurden Konsulatswebseite.

  • Sparen Sie viel Zeit. Visa Service übernimmt für Sie die Visumbeantragung für Saudi Arabien, so dass Sie weder einen Termin vereinbaren noch in der Warteschlange stehen müssen. Visa Service ist ein beim Konsulat registriertes Dienstleistungsunternehmen für die Visumbeschaffung.
  • Wir stellen Ihnen zur Verfügung was Sie benötigen. Sie bekommen durch uns Anleitungen sowie die erforderlichen Formulare, so dass Sie alles haben, was für Ihre Visumbeantragung für Saudi- Arabien notwendig ist.
  • Unser Expertenteam steht für Sie bereit. Bei Fragen können Sie uns telefonisch oder per Email von Montag bis Freitag erreichen.
  • Wir überprüfen die Unterlagen die Sie uns zugesandt haben auf Vollständigkeit und korrektheit, damit es keine Probleme bei Ihrer Saudi Arabien Visumausstellung gibt.

Folgende Unterlagen sind bei Visa-Service einzureichen

  • Originaldokument/e
  • Kopie des/r Originaldokumentes/e
  • detailliertes Begleitschreiben der Firma gerichtet an die Botschaft
  • ausgefüllter und unterschriebener Auftrag (siehe unten)

 

 

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Legalisation / Dokumente

A) Herstellererklärungen, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, Diplomurkunden, Veterinärbescheinigung, Genusstauglichkeits-Bescheinigungen sowie Halal-Zertifikate sindvom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des AuswärtigenAmtes vor zu beglaubigen.

B) Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse (UZ), SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen sind von der Industrieund Handelskammer (IHK) vor zu beglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können.

1) Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, daß die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi- Arabien anzugeben.
2) Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genaustes anzugeben (z. B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen Land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
3) Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
4) Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vorzubeglaubigen.

C) 1. Appended Declaration to Certificate of Origin Ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind (Formulare bei uns anfordern.)

2. Appended Declaration to Insurance Company Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.).

3. Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill Ist nur dann erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist. Die in Gruppe C) aufgeführten Deklarationen sind von einem Deutschen Notar vorzubeglaubigen. In Ausnahmefällen verlangen die zuständigen Saudi Arabischen Stellen bzw. Saudi Arabische Geschäftspartner die Beglaubigung in den Gruppen B) und C) aufgeführten Dokumenten durch das BVA. Beachten Sie bitte, ob solche Bedingungen vorliegen.
C) Vorschriften für Lebensmittelsendungen:
1) Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produktewird ein Gesundheitszeugnis / eine Genußtauglichkeits-Bescheinigung benötigt.
2) Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muß ein HALAL-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.
3) Bei Lebensmittelsendungen mit ausländischer Herkunft sind Gesundheitszeugnisse bzw. Halal-Zertifikate des entsprechenden Ursprungslandes beizufügen. Beachten Sie, daß diese vom Konsulat Saudi Arabien Vorort zu beglaubigen und den zur Legalisierung eingereichten Dokumenten zur Überprüfung beizufügen sind. Punkt 1) und 2) sind vom BVA vorzubeglaubigen. E) Legalisierungsverfahren- und Gebühren:

Das Begleitschreiben muß beinhalten: Absender, Empfänger, Warenart (bei Lebensmitteln mit Angabe des Ursprungs tierisch o. pflanzlich), Warenwert, -gewicht, -menge, Beförderungsart, AWBNr., B/L-Nr., Flug-Nr., Schiffsangabe, Anzahl der Dokumente, gezahlte Gebühren und Zahlungsart. Bitte beachten Sie, dass hierdurch diverse Konsularformblätter (Konsular-Form und Consularisation Form) entfallen! Reichen Sie keine Fotokopien der zu legalisierenden Dokumenten zum Einbehalt in der Botschaft ein. Um die Unversehrtheit oder evtl. Beschädigungen der Dokumente zu vermeiden, versenden Sie diese bitte ausschließlich im DIN A 4-Umschlag.

 

Legalisierung / Beglaubigung

ServiceBearbeitungszeitPreis (Netto)
Legalisierung/ Beglaubigungje Dokument / ab 5 Werktageab 65,00 €*2
Legalisierung Expressje Dokument / ab 3 Werktage+35,00 €
Legalisierung/ Beglaubigung NEXT DAYCa. 1.Werktag zum nächsten TagAuf Anfrage*1
Einholung von Vorbeglaubigungen (Notar, Landesgericht,BVA,Gohrfa, Kulturbüro, ect.)Variiert je nach Behörde65,00 €

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