Legalisierung Syrien
Syrien E- Visa
Hinweis: Syrien Visa Service ist ein unabhängiger Dienstleister und gehört zu keiner Botschaft bzw. keinem Konsulat. Für unsere Beschaffungsdienstleistung berechnen wir eine Gebühr (abhängig von der Bearbeitungszeit). Sie können auch selber beim zuständigen Konsulat Ihr Visum beantragen.
Für die Beantragung eines E- Visums benötigen Sie folgende Unterlagen
Touristenvisum
- 1 x Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und vom Auftraggeber unterschrieben
- 1 x gut leserliche Farbkopie des Reisepasses – inklusive der Personaldatenseite und der gegenüberliegenden Seite
- 1 x Passfoto* – biometrisch,und Format 3,5 x 4,5 cm
*Bearbeitung der Botschaft innerhalb von eine Woche Tagen.
Gebühren der Botschaft
Dauer | normale Bearbeitung ca. 3 Wochen | Express, ca. 1 Woche |
---|---|---|
Einmalig, bis 30 Tage | € 60,- | € 90,- |
Einmalig, 90 Tage | € 100,- | € 150,- |
Downloads
Hier finden Sie wichtige Dokumente für Ihren Antrag zum Download:
Für die Beantragung eines E- Visums benötigen Sie folgende Unterlagen
Businessvisum
- 1 x Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und vom Auftraggeber unterschrieben
- 1 x gut leserliche Farbkopie des Reisepasses – inklusive der Personaldatenseite und der gegenüberliegenden Seite
- 1 x Passfoto* – biometrisch, und Format 3,5 x 4,5 cm
*Bearbeitung der Botschaft innerhalb von eine Woche Tagen.*
Gebühren der Botschaft
Dauer | normale Bearbeitung ca. 3 Wochen | Express, ca. 1 Woche |
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Einmalig, bis 30 Tage | € 60,- | € 90,- |
Einmalig, 90 Tage | € 100,- | € 150,- |
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Hier finden Sie wichtige Dokumente für Ihren Antrag zum Download:
Legalisierungsbestimmungen - Syrien
Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen den Namen des Herstellers und den Namen und die Adresse des Empfängers in Syrien aufweisen.
- Alle Dokumente und Handelsrechnungen müssen von den zuständigen deutschen Stellen (IHK) beglaubigt sein.
- von deutschen Behörden ausgestellte Dokumente müssen vom BVA vorbeglaubigt werden. (VISA SERVICE übernimmt gerne die Vorbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ).
- die Beglaubigung der Übersetzungen ins Arabische erfolgt erst nach der Beglaubigung des deutschen Dokumentes.
Bitte reichen Sie pro Dokument zusätzlich eine Kopie zum Verbleib in der Botschaft mit ein. Alle Handelsdokumente müssen von der GHORFA vorbeglaubigt werden. VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
Für nähere Informationen zur Legalisierung von Dokumenten für Syrien kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, oder schreiben Sie eine E-Mail an info@visa-service.com.
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Step 1
Ist Ihr Wunschvisum oder Land nicht aufgelistet?
Rufen Sie uns einfach Kurz unter 030 – 21 00 36 24 an oder füllen Sie jetzt rechts das Anfragenformular aus. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden zurück.
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