Legalisierung China

Dokumenten und Urkunden Beglaubigung China

Wichtige Informationen zum Legalisierungsverfahren für Geschäftsdokumente und Erstellung einer Apostille So funktioniert’s:

Schritt 1

Versand

ihrer Dokumente an uns

Sie verschicken ihre Unterlage an uns per Post oder geben diese persönlich in unserer Geschäftsstelle in Berlin ab.

Schritt 2

Prüfung

ihrer Unterlagen

Nach Erhalt ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn nötig werden wir diese vorbeglaubigen.

Schritt 3

Legalisierung

durch das Konsulat

Das Konsulat des jeweiligen Landes wird ihre Unterlagen offiziell beglaubigen.
Anschließend senden wir Ihnen die beglaubigten Unterlagen umgehend zurück.

Vorraussetzungen

  • Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
  • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
  • Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
  • Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Bundesverwaltungsamt) .
  • Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).
  • Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
    • Handelsdokumente, wie Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sollen mit der Empfängeradresse versehen und von der zuständigen IHK vorbeglaubigt werden.
    • Dokumente, wie Herstellererklärungen, Vollmachten, Agenturverträge, und Verpflichtungserklärungen sollen vom Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgabe für Sie (Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
    • Dokumente, wie Handelsregisterauszüge, beglaubigt ausgestellt vom Amtsgericht sollen vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Handelsregisterauszug beim Amtsgericht, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
    • Heimatbescheinigungen des Patentamtes sollen vom Patentamt und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Bundesverwaltungsamt) .VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.
    • Dokumente, wie Gesundheits-, Genusstauglichkeitszeugnisse oder Lebensmittelzertifikate sollen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).
    • Dokumente, wie Übersetzungen, sollen von einem in Deutschland zugelassenem Übersetzer erstellt werden und sollen dann vom zuständigen Landgericht und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Erstellung Übersetzung, Beglaubigung Landgericht und Bundesverwaltungsamt).
    • Privatdokumente, wie Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden sollen von der ausstellenden Dienststelle, Zeugnisse und Hochschulabschlüsse als weitere Ausfertigung von der Schule/ Universität beglaubigt ausgestellt werden. Alle Privatdokumente müssen dann von der Landesbehörde und vom Bundesverwaltungsamt vorbeglaubigt werden, gern erledigen wir diese Aufgaben für Sie (Beglaubigung Landesbehörde und Bundesverwaltungsamt).VISA SERVICE übernimmt das gerne für Sie.

 

Anschließend kann die Legalisierung in der Botschaft stattfinden.

Benötigte Unterlagen

  • 1 x Auftragsformular
  • 1 x Vollmacht
  • Originaldokument/e
  • Kopie des Handelsregisterauszuges bei Geschäftspapieren (Inhaber Dokumente).
  • Kopie Reisepass vom Ausfüller des Begleitschreibens (Applicant/ Firmenvertreter)
  • detailliertes Begleitschreiben der Firma gerichtet an die Botschaft
  • Alle Unterlagen an  VSB VISA- SERVICE – Kurfürstenstraße 114 – 10787 Berlin schicken

Sollen zusätzliche Ausfertigungen (Kopien) der jeweiligen Dokumente legalisiert werden, sind entsprechend zusätzliche Kopien einzureichen welche ebenfalls von der IHK zu beglaubigen und durch zu nummerieren sind.

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 1 bis15Werktagen

Die Bearbeitungszeit inkl. Einholung der Vorbeglaubigung bei der Botschaft von China. (Visa Service übernimmt
das gerne für Sie) durch beträgt in der Regel ca. eine bis 2-3 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist
gegen Expressgebühr möglich.

Gebühren

Standard Legalisierung je Dokument

Euro65,00ab 5 Werktage

Next-Day Legalisierung je Dokument

Euro90 - 180innerhalb von 24h*

*Nach Absprache mit der jeweiligen Botschaft, bzw. abhängig
von den möglichen Abgabe- und Abholzeiten.

Download Formulare

Informationen zur Legalisation und Apostille China

Warum Legalisirung für China!

In der Volksrepublik China ausgestellte Zertifikate können in Deutschland nur anerkannt werden, wenn sie legalisiert sind. Dies bedeutet, dass seine Echtheit separat bestätigt werden muss. Dies gilt auch für die Anerkennung deutscher Zertifikate in China.

China ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die formellen Urkunden aus China müssen zur Nutzung im Ausland legalisiert werden. Die Ausnahmen bilden Hongkong und Macau, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. In Hongkong und Macau können die Urkunden mit der Apostille beglaubigt werden.

Legalisierung von deutschen Urkunden zur Nutzung in China

Gemäß den Anforderungen natürlicher Personen, juristischer Personen oder Organisationen kann die Legalisierung die Echtheit der endgültigen Unterschrift und des Siegels des ausländischen Dokuments bestätigen. Der Zweck der konsularischen Legalisierung besteht darin, dass die Bescheinigung eines Staates von den zuständigen Behörden eines anderen Staates anerkannt wird, sodass die Bescheinigung auch im entsprechenden Land rechtskräftig ist. Die Legalisierung bezieht sich jedoch nicht auf die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Dokuments.

VISA SERVICE ist die Garantie für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Alle Prozesse in unserem Unternehmen sind streng geregelt. Unsere Experten sind in Aufgaben gut ausgebildet.

Botschaft der Volksrepublik China

Märkisches Ufer 54

10179 Berlin

Web: http://www.china-botschaft.de

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+49 (0) 30 – 21 00 36 24

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